Thema: [118] Bund Ganzsachen: Privatganzsachen Umschläge
Cantus Am: 08.03.2019 00:39:20 Gelesen: 52774# 66@  
@ Lutwinus [#63]

Hallo Ludwinus,

das, was du zeigst, ist zwar tatsächlich ein privater Ganzsachenumschlag vom Bund, im Katalog erfasst als PU 19 C2/003a (Bild in schwarzer Farbe), aber einen Zudruck gibt es dabei nicht. Das ergibt sich ganz einfach aus der Reihenfolge bei der Herstellung von Privatganzsachen in Form von Umschlägen:

1) Als ersten Schritt besorgt sich der Auftraggeber, in deinem Beispiel die Briefmarkenfreunde Schwandorf, eine ausreichende Menge ganz normaler Briefumschläge, wie man sie überall kaufen kann.
2) Als nächstes lassen die Briefmarkenfreunde Schwandorf bei einer beliebigen Druckerei die Bild- und Textaufdrucke auf die noch leeren Umschläge aufdrucken.
3) Anschließend, als dritter Schritt, werden die Umschläge bei der Post eingereicht, zugleich mit einem Antrag, einen oder mehrere Wertstempel auf die vorbereiteten Umschläge aufzudrucken. Dabei ist zu beachten, dass nur Wertstempelaufdrucke in der Art der gleichzeitig existierenden Freimarken vorgenommen werden dürfen.
4) Für die Herstellung von privaten Ganzsachenumschlägen gelten besondere Vorschriften, nach denen es eine Mindestanzahl von Umschlägen für jeden Druckauftrag bei der Deutschen Post gibt.

5) Privatganzsachen mit einem Wertstempel in Form einer Sondermarke sind nicht zugelassen, es kann also keine Privatganzsachen vom Bund, von Berlin oder vom heutigen Deutschland mit Sonderwertstempel geben. Alle derartigen Umschläge sind amtliche Ausgaben, mit Privatganzsachen haben sie nichts zu tun.

Viele Grüße
Ingo
 
Quelle: www.philaseiten.de
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