Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
inflamicha Am: 08.03.2019 17:08:10 Gelesen: 2089376# 7557@  
@ kauli [#7555]

Hallo Dieter,

den 2. "Gebühr bezahlt"-Stempel dürfte der Postbeamte angebracht haben, weil beim ersten Versuch nur "Geb.... bezah..." herauskam. Ein Stempelabdruck war jedenfalls genug, egal wie viel Gebühren fällig waren.

Ich habe auch was Hübsches:



Am 23.8.1923 (PP 15) sandte die Rechtsanwaltskanzlei Otto & Hoffmann in Leipzig den Brief an Herrn Hultsch in Warschau, übersah bei der Frankierung jedoch, dass der Zielort in Polen, also im Ausland liegt. Mit der verklebten Mi 273 zu 1.000 Mark war nur das Inlandsporto abgedeckt, nach Polen war das 3-fache vonnöten. Die Post gab den Brief zur Nachfrankierung an den Absender zurück, zum Glück für mich gab dieser den Brief nicht erneut in den Versand. Interessant ist der verwendete Hinweiszettel, normalerweise kam der in grünlichen bzw. bläulichen Farbtönen gehaltene Standardvordruckzettel zum Einsatz.

Gruß Michael
 
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