Thema: Portobestimmung von Belegen: Altdeutschland Bayern - Schweiz
briefmarkenwirbler24 Am: 23.03.2019 11:55:28 Gelesen: 32004# 49@  
Hallo zusammen,

heute gibt es mal wieder einen Beleg nach Bayern von mir zu sehen, der relativ selten ist.

Aufgegeben wurde der Brief am 27.05.1871 in Winterthur und adressiert an Martin Spengelin in Lindau.

Siegelseitig wurden zwei Stempel abgeschlagen, ein Transitstempel von Rorschach und der Ankunftsstempel von Lindau, jeweils vom gleichen Tag (beides 27.05.).

Frankiert wurde der Brief allerdings nach dem alten Vertrag mit dem DÖPV (galt bis zum 31.08.1868) bloß mit 20 Rappen (10 Rappen Tübli + 10 Rappen Zufrankatur), und zwar für einen Brief vom 1.Schweizer Taxrayon in den 1. Vereinsländischen Taxrayon. Allerdings trat ab dem 01.09.1868 ein neuer Vertrag in Kraft, nach dem Briefe bis 15 gr. nach Deutschland einheitlich mit 25 Rappen zu frankieren waren. Vergleicht man die alten Tarife, bei denen je nach Taxrayon 50, 40 oder 30 Rappen zu frankieren waren, mit dem neuen Vertrag, trat eine Gebührenreduktion ein, mit einer Ausnahme, dem damaligen 20 Rappen-Tarif (wie er bei meinem Brief vorliegt), welcher mit dem neuen Vertrag um 5 Rappen erhöht wurde.

Die Nachtaxierung mit 9 Kreuzern (in Bläuel) ist korrekt, da zu dieser Zeit (vom 1.9.1868 bis zum 30.6.1875) ungenügend frankierte Briefe in Bayern grundsätzlich wie unfrankierte mit 14 Kreuzern belastet wurden, abzüglich der geklebten Frankatur (umgerechnet 5 Kreuzer). Aufgrund ständiger Kursschwankungen wurden 20 Rappen mal mit 6 mal mit 5 Kreuzern umgerechnet. Der Empfänger hatte dann die 9 Kreuzer Nachporto zu tragen.

Aus dieser Zeit dürfte ein solcher Nachportobrief relativ selten sein, wenn man bedenkt, dass der neue Vertrag 1871 bereits knapp 3 Jahre bestand. Aus der Anfangszeit des neuen Vertrages findet man solche Briefe auf jeden Fall sicherlich öfter.

Liebe Grüße

Kevin


 
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