Thema: Die neue BDPh Satzung ab 29.09.2019
WPhV Stuttgart Am: 03.04.2019 07:35:39 Gelesen: 4341# 2@  
"§ 7 Hauptversammlung

[..] Anträge an die Hauptversammlung können nur von einem Mitgliedsverband oder gemeinsam von mindestens 20 Einzelmitgliedern gestellt werden und müssen bei der Bundesgeschäftsstelle spätestens zwei Monate vor der Hauptversammlung eingegangen sein. [..]"


Diese Einschränkung ist sehr interessant:

Wenn ein Einzelmitglied einen Antrag stellen will, braucht es mindestens 19 andere seinen Antrag unterstützende (Einzel-) Mitglieder. Um diese unterstützenden Mitglieder überhaupt bekommen zu können, müsste daher u.E. der BDPh dem Einzelmitglied, welches einen Antrag stellen will, auf sein Verlangen hin die Adressen ALLER Mitglieder zur Verfügung stellen (wie z.B. bei einer WEG), damit das Einzelmitglied überhaupt die Chance hat, seine Rechte wahrnehmen zu können!

Viel Spaß, lieber BDPh, mit Juristen, der DSGVO und Euren Einzelmitgliedern!
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12598
https://www.philaseiten.de/beitrag/200659