Thema: Die neue BDPh Satzung ab 29.09.2019
Richard Am: 04.04.2019 09:31:21 Gelesen: 4191# 3@  
Ein Mitglied der Strukturkommission, unter dem Namen Altsax bekannt, hat sich gestern im StampsX Forum zum Satzungsentwurf des BDPh geäussert. Seinen Text übernehmen wir hier mit seiner Erlaubnis:

Hallo zusammen,

der in Bensheim zur Abstimmung stehende Satzungsentwurf ist inzwischen offiziell in der "Philatelie" zu lesen.

Aus meiner Sicht gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Die Strukturkommission war tatsächlich so falsch besetzt, wie es den Verlautbarungen der Landesvorsitzenden aus Ostfriesland, Hessen und Bayern zu entnehmen ist und hat Probleme gesehen, wo keine sind.

b) Der Vorschlag wird in der vorliegenden Form beim Registergericht keinen Bestand haben, weil er fundamentalen rechtlichen Grundsätzen widerspricht.

Worum geht es?

Zu den Unzulänglichkeiten der bestehenden Satzung (Herr Bernatek nannte sie "handwerkliche Fehler") gehört die mißlungene Einbindung der Einzelmitglieder. Offenbar bestand bei den Vätern dieser Satzung die Vorstellung, daß allenfalls eine Handvoll von ihnen von ihren Rechten zur und in der Hauptversammlung Gebrauch macht und die überwiegende Zahl lediglich die Stimmenzahl der Landesverbände erhöht. Jetzt dämmert es, daß Demokratie auch Mitwirkung bedeutet und angesichts einer vierstelligen Zahl von Einzelmitgliedern mit Antragsrecht der Zeitrahmen einer Hauptversammlung Gefahr läuft gesprengt zu werden.

Die Satzungskommission hatte sich zu genau zu diesem Punkt Gedanken gemacht und juristischen Rat eingeholt. Das Ergebnis war eine Lösung mit demokratisch gewählten Wahlmännern.

Wo liegt das Problem?

Der bereits in Wittenberg eingebrachte Vorschlag, daß Anträge zur Hauptversammlung nur gemeinsam von 20 (+/- X) Einzelmitgliedern eingebracht werden können, mag bei Ortsvereinen funktionieren, in denen man sich kennt, nicht jedoch in einem bundesweit agierenden Verein, in dem kaum jemand auch nur die Hälfte dieser Mitgliederzahl kennen dürfte, die meisten wahrscheinlich nicht einen einzigen. Die zur juristischen Unbedenklichkeit genannte "höchstrichterliche Rechtsprechung" jedenfalls bezieht sich nicht auf diesen Vereinstyp. Das gilt um so mehr, als die neue Datenschutzverordnung die Möglichkeit der Veröffentlichung von Mitgliederdaten extrem einschränkt.

Ich bin jedenfalls bereit, meine Lieblingsstrickjacke gegen eine Tafel Schokolade zu verwetten, daß sich der Satzungsvorschlag in dieser Form nicht verwirklichen läßt.

Im Übrigen sind das nicht die einzigen Mängel an Vereinsdemokratie, die die aktuelle Struktur des BDPh beinhaltet:

§ 7, Punkt 8: "Das nicht abgerufene Stimmrecht für die inländischen Einzelmitglieder wird dem nach geographischen Gesichtspunkten organisierten Mitgliedsverband zugerechnet, in dessen Gebiet der ständige Wohnsitz des Einzelmitglieds fällt."

Rein formal gesehen erfordert diese Regelung eine flächendeckend bestimmte Gebietsabgrenzung der Landesverbände über die Bundesrepublik. M.W. ist das nicht gegeben, weil es nach der Auflösung einiger Landesverbände deren Vereinen freistand, sich beliebigen anderen Landesverbänden anzuschließen.

Unabhängig davon entbehrt diese Vertretungsregelung der Einzelmitglieder der demokratischen Grundregel, auf die sich die Landesverbandsvorstände immer so gerne berufen, wenn von fehlender Verbandsdemokratie die Rede ist: Als Einzelmitglied hat man keinerlei Mitwirkungsrechte an den Verbandsentscheidungen, nicht einmal theoretisch!

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der demokratischen Legitimität der Stimmen der sog. Serviceclubs der Landesverbände, in denen die an die Landesverbände angebundenen Einzelmitglieder organisiert sind. Diese "Vereine" werden faktisch ohne demokratisch gewählte Vorstände geführt, mutmaßlich i.d.R. von Mitgliedern der Landesverbandsvorstände, bei deren Wahl diese Stimmen selbstredend mitgezählt werden. In der HV des BDPh erhöhen sie das Stimmgewicht der Landesverbände.

Die Strukturkommission hatte die Aufgabe, eine Lösung zu präsentieren, die möglichst alle Probleme, aktuelle wie künftige, abdeckte. Sie kam zu dem Schluß, daß man nicht in einem Wurf alles lösen kann, aber ein Ziel vor Augen haben muß, das in Teilschritten zu verwirklichen ist. Die Festsetzung dieses Ziels ebenso wie die erforderlichen Teilschritte bedürften einer breiten Diskussion.

Das ist verhindert worden. Stattdessen wird ein Satzungsentwurf vorgelegt, der "handwerkliche Fehler bereinigt" und gleichzeitig neue aufweist.

Mir ist bewußt, daß gegen die Stimmen mächtiger Landesverbandsvorsitzender keine Satzungsänderung beschlossen werden kann. Die betreffenden sollten aber auch in Betracht ziehen, daß gegen ein Registergericht keine Satzung wirksam wird. Ehe wir "englische Zustände" im BDPh bekommen, sollte vielleicht noch einmal über den Entwurf nachgedacht werden.

Beste Grüße

Altsax
 
Quelle: www.philaseiten.de
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