Thema: Entgeltvermerke - sammelwürdig ?
Jürgen Witkowski Am: 09.12.2007 18:03:01 Gelesen: 357255# 13@  
@ italiker [#11]

Hallo Klaus,

der zusätzliche Freimachungsvermerk zur Briefmarke ist vorgeschrieben. Ich habe mal den entsprechenden Auszug aus den Bedingungen der Deutschen Post AG kopiert:

4. Absenderstempelung
Mit Briefmarken freigemachte Sendungen wirken noch persönlicher. Voraussetzung ist, dass Sie mit uns die Absenderstempelung vereinbaren. Die Absenderstempelmaschine wird von Ihnen gekauft und von uns zugelassen. Die Briefmarken werden dann nach untenstehendem Muster entwertet.

Bitte liefern Sie diese Sendungen bei der im Tagesstempel angegebenen Postfiliale ein. Ausnahmsweise ist auch die Einlieferung bei einer anderen Postfiliale möglich, zum Beispiel wenn Sie Ihre Sendungen durch einen auswärtigen Beauftragten herstellen und einliefern lassen.

Setzen Sie bitte das Entgelt aus mehreren vorrätigen Werten zusammen, wenn die passende Briefmarke nicht zur Verfügung steht. Die Differenzbeträge ersetzen wir Ihnen bis zur nächstmöglichen Wertstufe, die mit bis zu zwei Briefmarken erreicht werden kann.

Umhüllungen, die mit Freimachungsvermerk oder - bei anderen Freimachungsarten - mit dem Zusatz "Entgelt bezahlt" versehen sind, können Sie nur für Infopost , Katalog oder Infobrief verwenden.



Im Tagesstempelabdruck (schwarz) darf die Tagesangabe fehlen; "Entgelt bezahlt" ersetzt die Bezeichnung "Infopost" bzw. "Katalog".

Langsam werden wir Experten. Noch ein paar Mitstreiter und wir können eine eigene ARGE aufmachen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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