Thema: Bund: Belege bestimmen
bovi11 Am: 09.04.2019 09:18:31 Gelesen: 15369# 33@  
@ Martin de Matin [#30]

Dienstbriefe der Besatzungsmächte und der Konsulate waren gebührenfrei und auch von der Notopferabgabe befreit Ausgenommen von der Gebührenbefreiung waren Sonderleistungen der Post, beispielsweise Einschreiben.

Hier eine entsprechende Sendung, bei der die Einschreibegebühr in Höhe von 40 Pfennig mit einer Posthornmarke entrichtet wurde:



Rückseitig Ankunftsstempel - STUTTGART - 5.4.53
 
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