Thema: (?) (160) Dienstbriefe und Dienstganzsachen der Deutschen Post
Henry Am: 09.12.2007 20:30:14 Gelesen: 208232# 2@  
@ italiker [#1]

Wegen dem Wert dieser Freimachungen hatte ich unlängst mit Gerhard Weileder, zuständiger Bearbeiter des MICHEL Ganzsachen-Katalogs, Kontakt aufgenommen. Seine Aussage gebe ich unwesentlich gekürzt wieder:

"Auch wenn die auf den Werbebriefen der PHILATELIE verklebten Marken und gedruckten Wertstempel lt Aussage der Post keine Freimachungsfunktion erfüllen, sind diese dennoch nicht "wertlos", erfüllen sie doch die Funktion, die Freimachung anzuzeigen. Die Freimachungshöhe dient zudem der Unterscheidung von normaler Post (E+1) und Infopost (bis zu E+6). Letztere lassen sich über den Vermerk "Postsache" gar nicht darstellen.

Seit der Privatisierung der Post mit Aufteilung in verschiedene Geschäftsbereiche, besteht außer für die Zentrale und für den Briefbereich Freimachungszwang, erkennbar z.B. an den bei DHL und Postbank verwendeten Freistempeln. Aber auch im Brief-Bereich findet zwischen den verschiedenen Leistungs-Abteilungen eine interne Leistungsverrechnung statt, erkennbar an den sogenannten ILV-Nummern, die sowohl auf den "freigemachten" Sendungen, als auch auf Postsachen am linken Rang zu finden sind. ILV steht hierbei für "Interne Leistungs-Verrechnung".

Es ist anzunehmen, dass bei der internen Verrechnung nicht der vollständige Portobetrag zum Ansatz gebracht wird, eine Freimachung seitens der Post zumindest nicht in der angezeigten Höhe vorliegt. Dass die Post die Freimachungsfunktion gänzlich negiert, könnte aber darauf zurückzuführen sein, dass mit einer Erklärung zur Wertlosigkeit einem sammlerischen Interesse an -ungebrauchten- Stücken vorgebeugt werden soll.

Die postinternen Werbebriefe, deren Beförderungswert nur während des Postlaufes zutage tritt, sind natürlich nicht mit gewöhnlichen Ganzsachen gleichzusetzen, denen ein Beförderungswert permanent innewohnt. Solange die Anzeige des Beförderungswerts aber mittels staatlich verausgabter Wertzeichen stattfindet, eignen sie sich m.E. zur Aufnahme in den MICHEL Ganzsachenkatalog der amtlichen Ganzsachen, wenngleich auch nur als "Eigenausgaben" in einem gesonderten Anhang."

Soweit die Stellungnahme des Sachbearbeiters. Er ist auch über http://www.ganzsache.de erreichbar.
 
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