Thema: Gleichstellung von Mann und Frau
epem7081 Am: 14.04.2019 13:37:16 Gelesen: 8047# 1@  
Hallo Forumsgemeinde,

die Diskussion um die Gleichberechtigung / Gleichstellung von Mann und Frau ist sicher schon seit langer Zeit ein intensiv diskutiertes Thema. Ob in Politik, Wirtschaft oder dem täglichen Leben klaffen Wunsch und Wirklichkeit erstaunlich weit auseinander. Das Thema ist von der aktuellen Tagespresse bis zu einem breiten Büchermarkt omnipräsent. Dabei sollte es doch eigentlich kein Wunsch mehr sein, sondern auf der Grundlage gesetzlicher Regelung ein eindeutiger Auftrag.

In Wikipedia - und sicher auch an vielen anderen Stellen im Internet - findet sich zum Thema der Gleichstellung von Mann und Frau reichlich Hintergrundinformation und Diskussionsstoff.

Nachdem ich nun in meinem Fundus einen Absenderfreistempel zum Thema entdeckt habe, möchte ich einen neuen Thread zum Thema eröffnen.



Dazu will ich hier nur den Wortlaut des Artikel 3 unseres Grundgesetzes (GG) anhängen.

Artikel 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:[1]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Ich bin gespannt, ob sich unter postalischen Aspekten weitere Objekte und Beispiele auffinden lassen.

Gruß an alle
Edwin
 
Quelle: www.philaseiten.de
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