Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Vernian Am: 16.04.2019 19:54:28 Gelesen: 23780# 113@  
Vielleicht wieder etwas "off-topic", kann gerne verschoben werden.

Also ich folge diesem Thread seit Beginn mit Interesse, obwohl ich mich sammelseitig kaum für diese "Marken" interessiere und fast schon bewundernd darüber schmunzeln muss mit welcher Akribie und Herzblut diese Testmarken hier erforscht und erörtert werden.

Genau aber dieser Sachverhalt, über den jetzt zuletzt gerade diskutiert und der Kopf zerbrochen wird ist ein sehr wesentlicher Punkt, weshalb ich kein Interesse aufbringe diese "Marken" zu sammeln oder als echte Briefmarken anzusehen. Denn eine Briefmarke kennzeichnet sich für mich neben vielen gängigen Definitionen auch dadurch, dass es eine gewisse Anzahl identischer Druckwerke dieser Form "Briefmarke" oder "Postwertzeichen / Gebührenquittungsbeleg" gibt.

Natürlich haben sich die Produktions- und Druckverfahren geändert und nicht jede Marke wird noch bspw. in Bogenform gedruckt, uns seit des Automatenmarken gibt, bei denen auf eine Vorlage bei jeder Marke in gewisser Weise "individuell" der Wert eingedruckt wird, begann natürlich schon das Problem ob dies noch als "mit einer Anzahl hergestellter weiterer Marken identisch" zu sein zutrifft. Da hier aber "identische" Werteindrucke (und ggf. Beschriftungen) vorgenommen wurden, tatsächlich also zahlreiche Automatenmarken im Grunde der Definition "identisch" sind und waren, war die Einordnung als besondere Form von "Briefmarken" durchaus noch in Ordnung.

Was nun aber bei diesen Automatenmarken erfolgt sind tatsächlich individuell unterscheidbare Eindrucke, d.h. kein Eindruck ist identisch zu einem anderen, weil das Zusammenspiel von Datum und Zählnummer und Gerätecode (der ja den Rückschluss auf den Gerätestandort verrät) bei jeder einzelnen Marke "Einzigartiges" hervorrufen kann. Wäre es nur eine Zählnummer, dann wäre es wie mit rückseitigen Zählnummern wie bspw. bei Rollenmarken, die ja nicht einzigartig sind weil sie auf jeder Rolle erneut vorkommen.

D.h. als "Briefmarke" im klassischen Sinne sind diese neuen Automatenmarken genauso wenig anzusehen wie Internetmarken usw. Es ist eine weitere Möglichkeit der Frankatur in der Kombination aus der bisherigen Briefmarke (vorgedruckte und vorgestanzte Vorlage in klassischer Markenform bzw. Automatenmarkenart) und Internetmarke bzw. automatisierter digitaler Frankatur. Das Besondere ist eben die Kombination beider Formen und das die "Marken" durch einen vom Kunden bedienbaren öffentlichen "Verkaufsdrucker-Automaten" erhältlich sind, und nicht über PC-Ausdruck oder Postschalter-Druckgerät.

Natürlich liegt der Reiz des Sammelns oftmals in der Jagd nach Einzigartigem, und daher habe ich vollstes Verständnis für die Leidenschaft mit den sich jetzt hier auftuenden zahlreichen Einzigartigkeiten und neuen (und damit reizvollen) Begleitumstände, der nie dagewesenen Möglichkeiten sowohl Herkunft wie auch Auslieferungsdatum jeder "Marke" und die produzierte Menge zu feststellbaren Zeiträumen usw. herausbekommen zu können. Aber mir persönlich würde bei der sich daraus ergebenden enormen Vielfalt ein Belegexemplar "postfrisch" und eines gelaufen auf Brief oder Karte für meine Sammlung vollkommen ausreichen.

Best

V.

[Redaktionell verschoben aus dem Thema "Bund Automatenmarken: Pilotversuch der Post seit Dezember 2018"]
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12415
https://www.philaseiten.de/beitrag/201543