Thema: Bund Automatenmarken Pilotversuch Mi-Nr. 10: Chaos bei der Versandstelle Weiden
DL8AAM Am: 18.04.2019 13:24:49 Gelesen: 225806# 262@  
@ Baber [#259]

Darf ich dann diese ATM Marken nicht mehr auf Vorrat kaufen ?

Warum nicht? Die Post nennt sie nun ja auch ganz offiziell (Automaten-) "Postwertzeichen" (wie übrigens ach "das Ministerium") und bestätigt sogar ausdrücklich unsere ursprüngliche Annahme, dass die aktuelle Pilotform lediglich eine selbstklebende Variante einer "bis dato ausgegebenen naßklebenden" ('Deutschland' -ed) Automatenmarke (d.h. der MiNr. ATM 8 -ed) ist. Ein Gültigkeitsende ist (bisher) weder für die naßklebende, noch für die neue selbstklebende Form dieser ATM-Ausgabe, festgelegt.

Was passieren könnte ist, da die Versuchs-ATM aus praktischen Gründen aktuell noch den Produktcode für Internetmarken aufweist - die Post wollte wohl wegen der 5 Versuchsgeräte noch nicht ihre bundesweite Programmierung aller Erfassungsgeräte in den BZ umstellen - nach drei Jahren Sendungen zur manuellen Nachprüfung ausgeworfen werden könnten.

Internetmarken(-Postwertzeichen), die nach dem 1. Juli 2014 gekauft wurden, haben ja nur noch eine 3-jährige Gültigkeit ("Alte von davor", sind weiterhin gültig).

Beim Auslesen der Matrixcodes der Pilot-ATMs sollten wir aber vielleicht auch mal darauf achten, ob die Post u.U. schon während des laufenden Versuchs einen neuen Produktcode hinterlegt. Ich vermute, da der Testlauf wohl nur noch bis Ende Mai läuft, zwar nicht (womöglich aber doch, wenn es zwischenzeitlich eine größere Revision der Software geben sollte). In meinen Augen würde das aber bei so einem kleinen (und räumlich doch sehr eingeschränkten) Versuch, derzeit sowieso noch keinen Sinn machen. Zur Entwertung dieser Pilot-ATMs reicht ja das bereits bestehende Internetmarken-Merkmal noch vollkommen aus. Es muss ja lediglich die Seriennummer dieses PWZ ausgelesen und in Tabellen entsprechend "gekennzeichnet" werden.

Wobei trotzdem denkbar ist, dass künftig auch Matrixcode-ATMs ein Gültigkeitsende besitzen werden. Die Begründung für die Einführung der 3-jährigen Gültigkeitsspanne der Internetmarken war ja seinerzeit wohl hauptsächlich in der IT-Technik begründet, Zitat [1]

Durch die neue Regelung will die Deutsche Post vermutlich den Verwaltungsaufwand bei ihrem Internetporto reduzieren. ... Außerdem ist wohl eine Reduzierung der Datenspeicherung beabsichtigt. Wenn Internetmarken unbegrenzt ungültig wären, müsste jeder unverbrauchte Marken-Code ständig in der Datenbank der Post vorgehalten werden. Man kann sich leicht vorstellen, dass das Speichervolumen mit jedem Jahr ansteigt und deshalb alte Marken gelöscht werden sollen.

Gruß
Thomas

[1] https://www.paketda.de/news-internetmarken-3-jahre-gueltig.html
 
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