Thema: DSGVO Datenschutz Grundverordnung bei Rang Ausstellungen
Ron Alexander Am: 22.04.2019 17:54:30 Gelesen: 3622# 2@  
Hallo Josch,

dazu gibt es eine Aussage von der DBZ [1]:

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) greift auch in der Philatelie. Auf Umschlägen und Postkarten lesbare Anschriften noch lebender Absender und Empfänger müssen unkenntlich gemacht werden, wenn ein Beleg weitergereicht, auf Ausstellungen oder in Vorträgen gezeigt oder in einer Zeitschrift abgebildet wird. Dies erfuhr Ihre DBZ, die die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz um Auskunft gebeten hatte.

Grüße,
Ron

[1] https://www.deutsche-briefmarken-zeitung.de/2018/08/31/anschriften-unkenntlich-machen/
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12785
https://www.philaseiten.de/beitrag/201952