Thema: DSGVO Datenschutz Grundverordnung bei Rang Ausstellungen
bovi11 Am: 23.04.2019 11:06:17 Gelesen: 3378# 9@  
@ Josch [#8]

"Darunter eine evtl. Möglichkeit bei einem Exponat folgendes darunter zu schreiben (ohne Rechtssicherheit!!!): Hinweis zum Datenschutz nach DSGVO : Leider war es mir nicht möglich die Zustimmung aller auf den Belegen angegeben Adressdaten einzuholen und sofern sich eine Person davon betroffen fühlt, möchte ich ihn bitten, sich an mich zu wenden ."

Ebenso Unfug. Einfach alles so lassen, wie es ist - es wird nichts geschehen.

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/die-folgen-der-dsgvo-was-sich-fuer-wen-im-datenschutz-aendert/22584412.html

https://www.com-magazin.de/news/datenschutz/dsgvo-grund-panikmache-1538752.html

In den Berichten nach "Hoeren" suchen. Prof. Thomas Hoeren ist der Papst für solche Rechtssachen. Seminare von Thomas Hoeren sind übrigens ebenso amüsant wie empfehlenswert.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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