Thema: DSGVO Datenschutz Grundverordnung bei Rang Ausstellungen
Wolfgang Lang Am: 23.04.2019 22:04:18 Gelesen: 3231# 11@  
Ganz kurz, da in Eile ...

Wenn jemand einen Beleg weitergibt, auf dem seine Adresse steht, ist dies eine stillschweigende Einwilligung in die Verwendung der Daten, ansonsten würde er es nicht tun. Diese Einwilligung kann natürlich jederzeit widerrufen werden, scheitert aber in der Regel daran, dass der Empfänger nicht mehr weiß, wo sein Beleg gerade ist und ob er eventuell ausgestellt wird. Findet ein Empfänger aber in einem Exponat einen Beleg mit seiner Adresse, kann er vom Aussteller verlangen, dass seine Daten nicht mehr gezeigt werden.

Glaubt dem bovi11; es wird nichts geschehen. Wenn Euch jemand etwas anderes erzählen will, hinterfragt bitte, was derjenige davon hat. Vielleicht braucht er nur eine Schlagzeile.

Schönen Abend

Wolfgang
 
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