Thema: Bund Automatenmarken Pilotversuch Mi-Nr. 10: Chaos bei der Versandstelle Weiden
jmh67 Am: 01.05.2019 11:03:47 Gelesen: 223240# 285@  
@ Michael Mallien [#284]

Ich meine in der Tat den Matrixcode und die Tatsache, dass die Marken nicht gestempelt werden müssen, weil eben der Matrixcode gelesen wird. Diese unsichtbare "digitale Entwertung" ist quasi die Kontrolle über die Vorausentwertung. Woanders musste man von der Post die Erlaubnis beantragen, vorausentwertete Marken benutzen zu dürfen (vorgeschaltete Kontrolle), bei den neuen Automatenmarken und den Internetmarken darf es halt durch die nachgeschaltete Kontrolle jeder.

Du magst das anders sehen, für mich zählt nur, ob bei Verwendung der Marken nach dem Verkauf noch ein sichtbares Zeichen der Entwertung aufgebracht werden muss. Wie gesagt, ist das meine Ansicht, weil es mir so am einfachsten erscheint. Occams Rasiermesser sozusagen, oder was wie eine Ente watschelt und schnattert, ist wohl auch eine Ente. ;-)

-jmh

[Beiträge [#284] und [#285] redaktionell verschoben aus dem Thema "Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018"]
 
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