Thema: Bund Automatenmarken Pilotversuch Mi-Nr. 10: Chaos bei der Versandstelle Weiden
Arndt Am: 02.05.2019 00:24:57 Gelesen: 223223# 287@  
@ jmh67 [#285]

Der Bundesgerichthof hat in einem Urteil von 2005 ausgeführt, dass die Briefmarke einen Anspruch auf Beförderung einer Postsendung in dem Umfang verkörpert, der dem aufgedruckten Wert entspricht. Dass der Frachtvertrag erst mit Aufgabe der jeweiligen Sendung zustande kommt, steht dem nicht entgegen, weil die von der Post versprochene Leistung durch die Wertangabe hinreichend bestimmbar ist. Die Post will die Beförderungsleistung gegenüber jedem mit schuldbefreiender Wirkung erbringen, der gültige Briefmarken in Höhe des vorgesehenen Leistungsentgelts auf die jeweilige Postsendung klebt. Die Briefmarke dient in diesem Zeitpunkt nur noch der Kontrolle, ob das für die konkrete Sendung vereinbarte Leistungsentgelt im Voraus geleistet worden ist.

Das bedeutet:

Wären die selbstklebenden Automatenmarken "vorausentwertet", dann hätte ihr Inhaber keinen Anspruch auf Briefbeförderung mehr.

Es mag zwar sein, dass nach "Ockhams Rasiermesser"von mehreren hinreichenden möglichen Erklärungen für ein und denselben Sachverhalt die einfachste Theorie allen anderen vorzuziehen ist und eine Theorie dann einfach ist, wenn sie möglichst wenige Variablen und Hypothesen enthält und wenn diese in klaren logischen Beziehungen zueinander stehen, aus denen der zu erklärende Sachverhalt logisch folgt.

Die These von der "digitalen Entwertung als Kontrolle einer Vorausentwertung" ist aber m.E. zu einfach, juristisch jedenfalls nicht haltbar.

Meiner Meinung nach wird durch das digitale Erfassen der Beförderung versucht, die Doppelverwendung der Briefmarke (nach Erfüllung der einmal geschuldeten Briefbeförderung), also letztlich einen Betrug zu verhindern.

Was bislang sichtbar mittels Stempel, gleichsam analog, bewerkstelligt wurde, soll nun zumindest für die Post sichtbar digital gewährleistet werden. Und weil man offenbar dem eigenen System nicht recht traut, hat man zur Sicherheit noch das gestanzte Papier erfunden, um Doppelverwendungen auch praktisch zu erschweren.

Der Briefmarkensammler ist letztlich der Dumme:

Wenn ich es recht sehe, kann man den Verwendungstag der jeweiligen Marke (nicht den Tag des Kaufs am Automaten) nur noch durch ebenso kostspielige wie zumeist unsinnige Zusatzleistungen wie Prio etc. dokumentieren.

Viele Grüße
Arndt
 
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