Thema: Versendungsform Bücher- und Warensendung
Henry Am: 21.05.2019 16:00:18 Gelesen: 5920# 1@  
Ab 01.07. gilt diese zusammengefasste Versendungsform. Während die früheren Versendungsformen für Einzelversender nur geöffnet möglich waren, darf die zusammengefasste Form nunmehr verschlossen sein. Hier aber liegt der Hase im Pfeffer. Denn es heißt ausdrücklich, dass die Postmitarbeiter die Sendungen zur Prüfung der Portorichtigkeit öffnen dürfen. Das bedeutet nun, dass die Briefe keinesfalls nassklebend verschlossen sein können, weil sie dann ja nicht zu öffnen sind (zumindest nicht ohne Zerstörung des Umschlages) und somit nicht als Bücher- und Warensendung anerkannt werden. Bei selbstklebendem Verschluß läuft es wohl auf dasselbe hinaus, weil sich auch diese Klebung nicht ohne Kuvertschaden lösen lässt. Als Normalbürger bleibt dann nur die Klammer als Lösung, für die die Kuverts dann gelocht werden müssen. Mangels anderer Idee lege ich dann zum Schutz vor großer Beschädigung zwischen die Lasche und dasm Kuvert noch einen Kartonstreifen ein. Oder weiß noch jemand eine praktikablere Lösung?

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12884
https://www.philaseiten.de/beitrag/203869