Thema: Ebay: Ist das Angebot von Briefmarken-ähnlichen Vignetten zulässig ?
DL8AAM Am: 22.05.2019 04:54:01 Gelesen: 2611# 5@  
@ Calantha [#4]

Ganz vereinfacht gesagt, diese Marken sind keine Fälschungen. Man kann nur etwas fälschen, was es so im Original gibt. Da diese Marken kein originales Gegenstück haben, sind es also erst einmal keine Fälschungen. Er kann sie u.U. deshalb sogar als "Echt" betiteln. Ein "echtes" eigenes Machwerk.

Was ich nicht darf, ist etwas unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, wie wissentlich "legale Briefmarken des Landes Mozambique", anzupreisen und zu verkaufen. Das könnte den Tatbestand des Betrugs erfüllen. Ein "ich biete an, was Ihr in der Abbildung seht" ist aber erst einmal legal.

Und natürlich darf ich auf Marken aus "Entenhausen" drucken lassen (wenn ich das OK von Disney haben sollte) und diese als Marken von Entenhausen verkaufen (solche Entenhausener gibt es beispielweise). Bildrecht und markenzeichenrechtliche Lizenz vorausgesetzt. Wenn mir Disneys OK fehlt, denke ich mir den Ländernamen eben komplett selbst aus, wie "Königreich Umbelbritze". Und natürlich ist das alles komplett legal, besonders wenn es das genannte Land nicht gibt. Das macht diese Marken dann sogar noch "legaler".

Problematisch wird das nur, wenn ich im Verkaufstext etwas offensichtlich "Falsches" angebe oder wenn diese unterschwellige "Suggestion" u.U. etwas zu weit geht.

Angreifen könnte man diese Angebote u.U. dann auch (nur?) über das Gewerberecht. Der Verkäufer versucht in seinem Angebot aber auch mehr oder weniger geschickt den Status "amtliche, legale Briefmarke Mozambiques" nicht direkt anzugeben (auch keine 'erdachte' MICHEL Nummer, nur eine scheinbar selbst erdachte "MOZxxxx"-Nummer), wobei der Satz "Herstellungsland und -region: Mosambik" hier womöglich doch ein Deut zu weit gehen könnte.

Nach meinem Verständnis der Rechtslage könnte eigentlich dann aber (nur?) Mozambique gegen Machwerke, die den offensichtlichen Eindruck eines (gültigen) Postwertzeichens ihres Landes erwecken, vorgehen. Oder wenn im Text etwas zu offensichtlich Falsches suggeriert wird, womöglich wettbewerbsrechtlich etwaige Mitbewerber.

Der Privatverkäufer, der "aus dem ererbten Album seines Opas" sowas anbietet und verkauft, darf das natürlich vollkommen legal. Da griffe nicht einmal das Gewerberecht. Sehr wahrscheinlich nicht einmal das "Recht der Post von Mozambique". Natürlich darf ein Erbe sein Erbe verkaufen, nur darf der Erbe dabei keine öffentlichen falschen Angaben zur Verkaufsförderung machen.

Gruß
Thomas
 
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