Thema: Vorsicht: Stempel in Privathand
drmoeller_neuss Am: 22.05.2019 15:20:04 Gelesen: 87954# 70@  
@ 18609 [#52]

@ Siegmarer [#51]

Nein, das tut sie nicht, sie ist Eigentümer. Der Verkäufer muss nachweisen, dass er den Stempel erworben hat, z.B. durch eine Rechnung, dies kann er natürlich nicht. Leider gibt es aber nicht genug Mitarbeiter, die diese Fälle bearbeiten, es betrifft ja auch andere Gegenstände wie Dienstkleidung usw.

Gruß
18609


Leider hat die Deutsche Post in der Vergangenheit alte Stempel nicht immer sachgerecht entsorgt, d.h. abgeschliffen. In vielen Fällen wurden die Stempelköpfe einfach in die Schrottkiste geworfen.
Im übrigen entsteht der Deutschen Post dadurch kein Schaden. Natürlich kann ich mit einem Poststempel auch Einlieferungsscheine fälschen, aber was nützt es, wenn alle Ansprüche seit Jahrzehnten verjährt sind?

Anders dürfte das die Deutsche Bank sehen, der die Postbank seit 2010 gehört. Mit den angebotenen Poststempel wurden bis zum 30. Juni 1993 auch Einzahlungen in Postsparbüchern quittiert. Hier greift noch nicht die Verjährung. Hier könnte es für die Postbank eng werden, wenn sie nicht nachweisen kann, dass das Sparbuch verfälscht ist, weil der Stempel nicht am Schalter im Einsatz war. "Nachträglich entwertet" geht natürlich nicht in einem Sparbuch, aber die meisten Postschalter haben Brief- und Geldverkehr gemeinsam abgewickelt.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3383
https://www.philaseiten.de/beitrag/203937