Thema: BDPh HV: Erster Landesverband verweigert Entlastung aller Vorstandsmitglieder
Richard Am: 03.06.2019 14:20:04 Gelesen: 3746# 5@  
Heute ist LV Aktuell erschienen, die Zeitschrift des Bayerischen Landesverbandes. Vorsitzender Ludwig Gambert äussert sich darin ausführlich zur Verweigerung der Entlastung des Bundesvorstands:

Liebe Mitglieder, ein ganz herzliches Dankeschön dafür dass Ihr beim vergangenen Landesverbandstag so geschlossen hinter Eurem Verband gestanden habt! Es war für mich sehr traurig, gegenüber dem BDPh diese Töne anschlagen zu müssen, aber wenn dieser den Bogen überspannt, geht es nicht anders. Ich will mir später nicht den Vorwurf machen lassen, nichts unternommen zu haben. Die Ereignisse der letzten Monate – die Ihr ja noch einmal in meinem Jahresbericht nachlesen könnt – haben mich dazu bewogen dem BDPh reinen Wein einzuschenken. Wer sich leichtfertig und vorsätzlich über die Meinung seiner Mitglieder hinwegsetzt, verspielt deren Vertrauen. Ich gebe zu dass ich besonders allergisch bin, wenn man Versprechen nicht einhält, andere dadurch über den Tisch zieht und ein Illusionstheater aufführt nach dem Motto: hauptsächlich etwas getan (oder tun lassen), dann sehen die Leute schon dass man etwas geleistet hat. Ohne eine Sache zu Ende zu denken, ohne Rücksicht auf die „kleinen“ Sammler und Aussteller – so kann es nicht weitergehen. Wir werden auch aus diesem Grund in Bensheim den BDPh nicht entlasten. Es bleibt abzuwarten ob sich andere Verbände unserer Meinung anschließen werden.

Beschluss lt. HV Protokoll:

Bei der Aussprache zu TOP 6 – u.a. über die neue Ausstellungsordnung des BDPh – beschließt die Versammlung einstimmig, die BDPh-Vorstandschaft auf der Jahreshauptversammlung im September 2019 in Bensheim nicht zu entlasten.

Auszug aus dem Jahresbericht des 1. Vorsitzenden [1]

Im vergangenen Geschäftsjahr hat sich der BDPh fünf mehr oder weniger gravierende Schüsse in den Ofen geleistet:

1. Die Strukturkommission

Nachdem ich dazu bereits eingehend in der LV aktuell berichtet habe, fasse ich mich kurz:

Unfassbar, dass man als Zukunftsperspektive die Ausschaltung der Landesverbände in Betracht zog, unfassbar, dass man – obwohl zwischenzeitlich zurückgerudert worden war – dies auch noch glaubte veröffentlichen zu müssen.

2. Interview mit der Deutschen Post AG in der DBZ

Dazu hatte ich bisher noch keine Stellungnahme abgegeben. Nachdem sich die Wogen beruhigt haben, will ich auch kein neues Öl ins Feuer schütten. Natürlich verstehe ich beide Seiten, d.h. den BDPh und die Deutsche Post AG. Ob es seitens der Presse klug war sich darüber so ausführlich auszulassen bzw. die Leserbriefe zu veröffentlichen sei mal dahingestellt. Es geht aber nicht, in die Presserechte eingreifen zu wollen und das ist ja nun seitens des BDPh geschehen. Vielleicht sollte man sich mal juristisch beraten lassen, denn in dieser Hinsicht steht man seit Jahren schlecht da!

3. Eingriff in die Pressefreiheit - Info zu Markenausgaben IBRA

Dieses Kapitel betrifft eine mehr oder weniger interne Angelegenheit des Verwaltungsrates, deshalb halte ich mich hier besonders klar zurück. Auch hier gilt das vorher Gesagte: Die Presse ist nach dem Presserecht nicht verpflichtet Informanten namentlich preiszugeben. Auch hier wäre eine juristische Beratung von Vorteil gewesen. Hat sich aber erübrigt, weil nicht alle Verwaltungsratsmitglieder mitspielten – darunter der LV Bayern.

4. Neue Ausstellungsordnung

Ohne Notwendigkeit und mit mangelndem Sachverstand wird hier eine über Jahre bewährte Einteilung der Wettbewerbsausstellungen über Bord geworfen. Zum Ablauf: Ende November 2018 wird von Bernward Schubert, seines Zeichens Leiter der Fachstelle Ausstellungen im Mitgliedsverband Südwest, eine erste Absichtserklärung zusammen mit dem Entwurf versandt. Man möge bis zum 31.12. eine Stellungnahme einreichen.

Thomas Höpfner und ich haben sich daraufhin Gedanken gemacht und zahlreiche Ergänzungen, Verbesserungsvorschläge, aber auch Bedenken eingereicht. Am 11.12. schrieb Schubert zurück, ich zitiere: „Wenn am 31.12.2018 alle Rückmeldungen vorliegen, wird es eine finale AO geben. Die wird dem VR und dem BV zur Entscheidung vorgelegt.“

Auf dieses Versprechen haben wir uns verlassen – und waren verlassen. Denn Schubert dachte gar nicht daran unsere Vorschläge einzuarbeiten bzw. zu versenden! Dies geht auch aus einem Schreiben hervor, das Schubert an den Präsidenten Schmidt verschickte – und das versehentlich bei Thomas Höpfner landete. Einen Passus daraus möchte ich Euch aber nicht vorenthalten, denn dieser zeigt, was Schubert von Euch, den Mitgliedern, hält, ich zitiere:

„Die von Thomas in dieser Mail angedachte Diskussion in allen Vereinsebenen halte ich für nicht umsetzbar und auch zu zeitintensiv. Es wird nur geredet und es wird fast nichts Konstruktives dabei herauskommen.“

Gleichzeitig hat Schubert – durch das Vorenthalten wichtiger Argumente – den Verwaltungsrat Ende Januar 2019 über den Tisch gezogen – wie man es so (un)schön ausdrückt. Zur Entschuldigung der anderen Verbandsvorsitzenden muss allerdings gesagt werden, dass sie vom Versprechen Schuberts, eine finale AO vorzulegen, gar nichts gewusst hatten, denn sein Versprechen ging als Mail nur nach Bayern und zum BDPh-Präsidenten. Clever gemacht, aber nicht clever genug! Wir haben Bernward Schubert zwischenzeitlich die Quittung geschickt.

Nach dem Bericht über diese Machenschaften nun zum eigentlichen Thema Ausstellungsordnung – wobei ich versuchen werde nur Wesentliches anzuführen um den Vortrag nicht in die Länge zu ziehen. Es gab jedoch in der Zwischenzeit bereits so viele Anfragen und Kommentare, dass es schon wichtig ist Euch zu informieren.

Von Bedeutung erscheint uns schon einmal die Tatsache, dass Alfred Schmidt in einem Editorial davon sprach, die Vereine seien ihm sehr wichtig. Das hat sich schnell als eine leere Worthülse herausgestellt, denn in die Diskussion um die neue AO sind die Mitglieder in keiner Weise einbezogen worden. Sie konnten sich mit keinem Wort äußern, denn es wurde in verdächtig schneller Art und Weise durchgeprügelt, so dass gar nicht die Zeit war Euch nach Eurer Meinung zu fragen. Die Meinung der Vorstandschaft des bayerischen Landesverbandes ging zwar fristgerecht ein, wurde jedoch in keiner Weise berücksichtigt (wie bereits erwähnt).

Die vorgebrachten – angeblichen – Vorteile sind meist fadenscheinig, ja zum Teil unwahr. Ein bewährtes Vorgehen wurde ohne Notwendigkeit abgeschafft und einem internationalen Einheitsbrei geopfert. Dabei zeigt sich, dass gerade in Ländern ohne die Unterscheidung von Rang 3 und Rang 2 der Anteil hochwertiger Exponate international weitaus geringer ist. Klar, denn man beraubt Neueinsteiger der Möglichkeit intensiver Beratung, um sich so erfolgreich Schritt für Schritt zur Rang 2 zu qualifizieren. Zudem sollen von Anfang an die Punktzahlen der Rang 2 angewendet werden, was für Neueinsteiger eine zusätzliche Hürde ist. Absurd, wenn ich lese dass Herr Billion beim LV-Tag Elbe-Weser-Ems davon gesprochen hat, der Einstieg würde dem Aussteller nun erleichtert. Wird der Einstieg vielleicht dadurch erleichtert dass nun auch Aussteller, die bereits international z.B. Gold hatten, sich in regionalen Ausstellungen präsentieren dürfen – ungeachtet der vorherigen Bewertungen? Wie kommt sich da der Anfänger vor? Eine AO, gemacht von Goldhamstern für Goldhamster.

Die Rahmen der Stiftung dürfen nun bei Regionalen Ausstellungen angefordert werden – toll, wer rechnen kann sollte mal Transportkosten, Leihgebühren, Versicherung und zwei Tage Gabelstaplerkosten zusammenrechnen. Rang 3 Juroren sollen nun automatisch Rang 2 Juroren werden – ohne Eleveneinsatz, einfach so. Über die Qualitätssicherung kann sich jeder Aussteller nun so seine Gedanken machen. In Bayern haben wir dieses Problem nicht, das habe ich chon mit Thomas Höpfner besprochen. Ansonsten schrieb Alfred Schmidt am 10.12.18, ich zitiere:

„Gewisse Qualitätsanforderungen müssen wir stellen. Ein eigenes Exponat und eine Schulungsmaßnahme sind ein guter Vorschlag! Ich habe das aufgenommen.“ In der neuen AO ist davon allerdings kein Wort mehr zu finden.

Viele Juroren haben sich durch Fortbildungsmaßnahmen und Bemühungen um das/die eigene(n) Exponat(e) nach und nach für den Rang 2 qualifiziert. Wie kommen sich diese nun vor, wenn das für andere überflüssig ist?

Zusammenfassung: Der BDPh hat mit dieser neuen AO nicht nur die Meinung seiner Mitglieder übergangen, sondern dem Ausstellungswesen in erheblichem Maße geschadet. Dr. Leupold hat als Stellenleiter versagt, indem er einer solchen Entwicklung nicht entschieden entgegengetreten ist. Er setzt dem noch die Krone auf, indem er sich bei Bernward Schubert für dessen angeblich gute Arbeit bedankt! So sieht also gute Arbeit aus?!

Die von Leupold verbreitete Nachricht, der Verwaltungsrat habe dieser AO zugestimmt, gehört in den Bereich der Phantasie. Sie ist ein unbegründetes Wunschdenken und eine Falschmeldung! Zum einen wurde nur die Tendenz zur Zusammenlegung abgefragt – und sonst nichts! – zum anderen sollte man als langjähriger Mitarbeiter beim BDPh wissen, dass der Verwaltungsrat die AO gar nicht beschließen kann! Aber nun genug davon! Wir haben den BDPh gebeten diese unsinnige und unrechtmäßig zustande gekommene AO unverzüglich zurückzunehmen.

5. Egomanie

Im Duden wird dies definiert als „krankhafte Selbstbezogenheit“. Ein Begriff den BDPh-Vorstandsmitglied Witkowski in der Verbandszeitschrift philatelie vom Mai dieses Jahres verwendet. Er steht für Sammler denen seiner Meinung nach, ich zitiere: „... eine schlechte Abstempelung oder die mangelnde Verfügbarkeit von Markenausgaben wichtiger zu sein scheint als die Zukunft der organisierten Philatelie und die damit verbundene Strukturreform.“ Ja geht`s noch? Liest denn niemand im BDPh-Vorstand solche Zeilen bevor sie veröffentlicht werden, besser noch: um eine Veröffentlichung resp. Verunglimpfung unserer Mitglieder zu verhindern?

Zusammenfassend kann man sagen, dass der BDPh zunehmend das Verständnis für die Basis verloren hat – auch wenn er Gegenteiliges behauptet. Die Nachweise häufen sich und es wird höchste Zeit dem entgegenzutreten. So, meine Damen und Herren, das war`s für diesmal! Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit!

Ergänzung: Um einer presserechtlichen Gegendarstellung vorzubeugen, nachfolgend der Hinweis auf eine Stellungnahme zum Thema AO, die uns Bernward Schubert am 12.5.19 sandte: Darin schreibt er, ich zitiere: „Mit dem Weiterleiten sämtlicher Anregungen und Stellungnahmen war mein Auftrag zum Thema `Neue Ausstellungsordnung` erledigt.“ Dies sei am 1.1.19 geschehen. Wenn uns dies erst Monate später mitgeteilt wird, kann von uns nicht erwartet werden dass wir diese neue Situation berücksichtigen – sie war uns schlichtweg unbekannt.

Anmerkung: Seitens des BDPh hat uns bis dato keine Stellungnahme erreicht.

[1] https://www.lvb-philavereine.de/LV-Aktuell/2019-06.pdf
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12912
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