@ Hermes65
[#196]Das Reinheitsgebot gilt immer noch, wenn auch immer mehr Möchtegern-Hobby-Brauer alles mögliche vergären und als Bier ausgeben.
Maximumkarte 19/83 Hagenbach, Marke und Karte wurden nach einem Kupferstich des Kommentars zum Bierbraurecht, Quedlinburg 1877 gestaltet.
MiNr 1179
Erstausgabe-Sonderstempel 5300 BONN 1 • 05.05.1983 • Über 450 Jahre deutsches Rerinheitsgebot für Bier
MfG Jürgen -wajdz-