Hallo Jörgen,
ich habe gerade gesehen, dass Dir noch keiner geantwortet hat. Ich muss den Beitrag übersehen haben.
So will ich mich nun versuchen:
Dem Gerichte
Lanken
Unsere freundliche Willfahrung zuvor; Würdiger, wohlgelehrter
guter Freund!
Wir erlaßen der Anna Druden in Groß Pampau auf ihr
Ansuchen die Kirchenbuße mit Vorbehalt der Privatermahnung,
wollen ihr auch ??? das Vorgeben ihrer Armuth gegründet
ist, die Gebühren erlaßen.
Wir verbleiben Euch zu willfahren geneigt.
Ratzeburg, den 20. März 1830
Königl. Dänarmarkische zum Consistorio des Herzogthums Lauenburg
verordnete Praeses, Räthe und Assessores
Reventlow
An
den Pastor Claudius
zu Sahms
Mehr zum Absender gibt es hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gottfried_von_Reventlow Lanken war ein Gut. Die Güter hatten damals im Herzogtum Lauenburg auch oft die Gerichtbarkeit inne.
Sahms ist ein Dorf bei Schwarzenbek. Vermutlich war das in der Nähe gelegene Lanken das zuständige Gericht.
Herzliche Grüße
Burkhard