Thema: Ebay Verkauf - gewerblich oder nicht ?
HEFO58 Am: 22.10.2009 19:20:58 Gelesen: 64252# 46@  
@ Sammelfreak [#42]
@ petzlaff [#43]

Da ich auch lange Zeit ein Gewerbe angemeldet hatte, teilweise auch als Kleinunternehmer, kann ich folgendes sagen:

Den Begriff Kleingewerbe gibt es im Steuerrecht nicht, sondern nur Gewerbe. Je nachdem in welcher Branche man tätig ist wird man dann automatisch entweder Zwangsmitglied der IHK oder der HWK. Zusätzlich kann es noch passieren, dass man Zwangsmitglied einer Berufsgenossenschaft wird.

Es gibt aber den Begriff Kleinunternehmer und der bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer darf man im Jahr bis zu 17.500 Euro Umsatz haben und muss auf seinen Rechnungen darauf hinweisen, dass man als Kleinunternehmer tätig ist und laut § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer ausweist. Im Gegenzug darf man dann aber auch keine Vorsteuer absetzen. Für die Berechnung der Einkommensteuer muss man dem Finanzamt als Kleinunternehmer nur eine Gewinn-/Verlustrechnung vorlegen. Es ist vollkommen egal, ob man dauerhaften oder zeitweiligen Umsatz hat, entscheidend ist allein, dass man Umsatz hat und die Höhe des Umsatzes.

Gruß
Helmut
 
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