Thema: Anträge der BDPh Einzelmitglieder zur Hauptversammlung am 28.09.2019
Richard Am: 25.06.2019 09:29:01 Gelesen: 4230# 2@  
Tagesordnungspunkt Satzungsänderung der Hauptversammlung am 26.09.2019

In der Verbandszeitschrift „Philatelie“ vom April wurde ein Satzungsvorschlag des Vorstandes des BDPh veröffentlicht. Darin enthalten ist unter § 7 Hauptversammlung, Punkt 3 der Vorschlag, Anträge von Einzelmitgliedern an das Erfordernis der Unterstützung von zusätzlichen 19 stimmberechtigten Einzelmitgliedern zu binden. Dazu stelle ich folgenden

Gegenantrag

Der Punkt 3. des § 7 Hauptversammlung erhält folgende Fassung:

„Die ordentliche Hauptversammlung wird vom Bundesvorstand mit einer Frist von drei Monaten einberufen. Anträge an die Hauptversammlung können von einem Mitgliedsverband oder gemeinsam von mindestens 5 Einzelmitgliedern gestellt werden und müssen bei der Bundesgeschäftsstelle spätestens zwei Monate vor der Hauptversammlung eingegangen sein.

Ein Einzelmitglied, das Unterstützer für einen Antrag sucht, kann dessen Veröffentlichung auf der Homepage des BDPh innerhalb von einer Woche nach Zugang bei der Geschäftsstelle verlangen. Sofern der Antrag so rechtzeitig bei der Geschäftsstelle eingeht, daß der Redaktionsschluß der Verbandszeitschrift, in der die Einladung zur Hauptversammlung veröffentlicht wird, noch nicht abgelaufen ist, kann auch eine Veröffentlichung in der betreffenden Ausgabe dieser Zeitschrift verlangt werden.

Die Tagesordnung ist mindestens einen Monat vor der Hauptversammlung bekannt zu geben. Die Einberufung und die Bekanntgabe der Tagesordnung sind in der Verbandszeitschrift des Bundes zu veröffentlichen.

Begründung

Die vom Bundesvorstand vorgeschlagene Einschränkung des Antragsrechtes der Einzelmitglieder beruht offensichtlich auf der Erfahrung der letzten Hauptversammlung in Wittenberg. Dort führte das Zusammentreffen einer Reihe von Sonderfaktoren zu einem zeitweise chaotischen Versammlungsablauf ohne ordnungsgemäße Behandlung aller vorgesehenen Tagesordnungspunkte. Dabei kamen zusammen:

- ein ungewöhnlich langer Bericht des scheidenden Präsidenten

- Uneinigkeit im Abstimmungsverhalten der Landesverbände mit der Folge der Notwendigkeit besonders exakter und mehrfacher Stimmenauszählung

- eine organisatorisch überforderte Stimmenzählkommission.

- eine ungewöhnlich hohe Zahl an Anträgen, einhergehend mit dem Versuch einiger Antragsteller, durch langatmige Begründungen die Abstimmung bis zum feststehenden Veranstaltungsende zu verhindern.

Es erscheint fraglich, ob die vorgeschlagene Antragseinbringung durch mehrere Einzelmitglieder geeignet ist, einen solchen Veranstaltungsablauf zu verhindern. Zumindest würde es einzelnen Querulanten erschwert, sich durch eine hohe Zahl von Anträgen auf der Hauptversammlung eine Bühne zu schaffen.

Der Gegenantrag hat sowohl den Zweck, durch die deutlich reduzierte Anzahl der notwendigen „Stützunterschriften“ dem Einzelnen eine reale Chance für eine erfolgreiche Antragstellung zu geben, als auch einen Modus zu schaffen, der überhaupt Kontaktmöglichkeiten schafft, ohne an die Grenzen der Datenschutzgrundverordnung zu stoßen."

Richard Ebert, Eggmannstraße 7, 88299 Leutkirch

Telefon 07561-915 14 90 / Mail richard@philaseiten.de

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Der Antrag ist in der philatelie Juli 2019 im Wortlaut veröffentlicht. Einzelmitglieder, die den Antrag unterstützen möchten und nicht persönlich zur Hauptversammlung erscheinen, werden gebeten, sich umgehend zur Hauptversammlung anzumelden und ihr Stimmrecht auf den Namen Richard Ebert zu übertragen. Ihre Weisungen zur Abstimmung in anderen Tagesordnungspunkten, wie Entlastungen, werden exakt berücksichtigt. Ich werde auch für die drei Anträge von Jürgen Herbst stimmen [#1].

Schöne Grüsse, Richard
 
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