Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
alemannia Am: 05.07.2019 09:05:28 Gelesen: 102069# 163@  
@ volkimal [#162]

Hallo zusammen,
hallo Volkmar,

Ob Privatpersonen diese Möglichkeit auch hatten bezweifel ich. Da kenne ich nur Belege, bei denen wegen der Nachgebühr die Annahme verweigert wurde. Auch das konnte wieder per Stempel oder handschriftlich vermerkt werden.

Privatpersonen hatten diese Möglichkeit nach meiner Kenntnis nicht.

Rechtsgrundlage dieser Möglichkeit ergab sich z. B. aus der Postordnung vom 30. Januar 1929:

§ 51 V Zahlung der Gebühren

„………Reichs- oder Staatsbehörden können nach der Annahme und dem Öffnen einer Sendung die darauf haftenden Gebühren vom Absender durch die Postanstalt einziehen lassen; dazu bedarf es bei Postkarten und Paketen eines schriftlichen Antrags, bei anderen Sendungen genügt die Rückgabe der Umschläge.“

Hierzu zeige ich noch einen Beleg aus meiner Sammlung:



Gruß

Guntram
 
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