Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
epem7081 Am: 05.07.2019 09:41:48 Gelesen: 101977# 165@  
@ volkimal [#162]
@ alemannia [#163]

Hallo Volkmar und Guntram,

danke für die erläuternden Hinweise und das erweiterte Spektrum von Behördenvorgehen. Für mich wieder eine bemerkenswerte Horizonterweiterung.
Ich kann hier gleich noch ein Beispiel umgekehrt für die Annahmeverweigerung eines Behördenbriefes anhängen.



Möglicherweise erwartete Rufus Stimpfle in Dirgenheim bei dieser Gebührenpflichtigen Dienstsache vom Württembergischen Oberamt Neresheim vom 17.10.1933 nichts Gutes. Dass er da für den nicht freigemachten Brief auch noch 12 (Pfg.) Nachgebühr zahlen sollte ging ihm dann doch zu weit. Da hat er rot gesehen (zweimal Stempel Nachgebühr). So musste der örtliche Postzusteller Faas am 18.10. rückseitig dokumentieren: Annahme wegen Portobelastung verweigert. Der satte Stempel: Zurück! wird wohl erst im Postamt Neresheim abschließend aufgebracht worden sein. Ob hier wohl der durchgestrichene Stempel Nachgebühr mit Stempeldatum 18. Okt. 1933 signalisiert, dass letztlich die (staatliche) Behörde von der Nachzahlung befreit war?

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
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