Thema: Altdeutschland Bayern: Briefe erklären
bayern klassisch Am: 06.07.2019 07:25:54 Gelesen: 239631# 441@  
Liebe Freunde,

ab und an sieht man Briefe, vor allem dienstliche, nur mal schnell an, weil sie selten Bewegendes, oder zumindest Interessantes aufzeigen. Aber man kann auch mal einen Tick genauer hinschauen und Glück kann man auch mal haben, so wie hier bei einem Dienstbrief des Fiscalats an das Appellationsgericht von Niederbayern in Passau vom 12.10.1850.



Die Absenderbehörde hatte alles richtig gemacht und nicht vergessen, auch "Recommandirt" zu schreiben, so dass der Brief nur eingeschrieben versandt werden sollte, aber just das geschah nicht, denn es wurde offensichtlich kein Schein gezogen, keine Reco - Nummer vergeben und auf dem Brief und dem Schein notiert und auch nachträglich, ja, das kam vor, konnte ein Brief im Rahmen seines Postlaufs noch eingeschrieben werden. Daher dürfte man ihn auch ganz normal der Empfängerbehörde zugestellt haben. Siegelseitig ist er blank, also wissen wir es nicht. Wäre er verloren gegangen, hätte man sich zwar 6 Kreuzer Reco - Kosten gespart, aber auch keine 24 1/2 Gulden bekommen.

Dergleichen Briefe suche ich noch für meine "Mini - Sammlung" "Chargé, Recommandation und Einschreiben" 1806-75. Wenn da einer noch ein gutes Stück haben, aber nicht benötigen sollte, schaue ich mir das gerne an.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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