Thema: (?) (668) Postverhältnisse Bayern - Österreich
bignell Am: 07.07.2019 10:22:47 Gelesen: 173733# 359@  
@ bayern klassisch [#358]

Hallo Ralph,

Vergebührung bedeutet einen behördlichen Vorgang ausgelöst zu haben. Welcher kommt dafür in Frage?

Es kann sich um eine Beilage zu einem Gerichtsakt handeln, hier würden mir folgende Möglichkeiten einfallen: Gerichtsstreit um Urheberrechte, Plagiatsklage, aber auch arbeitsrechtliches, z.B. Klage gegen unberechtigte Entlassung durch das Gymnasium. Oder es handelt sich um eine Beilage zu einem Behördenvorgang, z.B. Verleihung Ehrendoktorwürde.

Lg, harald
 
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