Thema: Handrollstempel, ungewöhnliche und seltene Beispiele
bernhard Am: 14.07.2019 12:57:52 Gelesen: 436033# 369@  
@ Tuffi [#366]
@ filunski [#368]

Hallo Peter und Walter,

mir geht es speziell um die 8 von fremder Seite hergestellten Handroller, welche angeblich eine "Patentverletzung" darstellten.

Das Breusch-Patent wurde am 26. Mai 1925 eingereicht. Zuvor hergestellte HRSt mit den später patentierten Eigenschaften stellen keine Patentverletzung dar. Ich Gegenteil, dann hätte das eingereichte Patent gar nicht patentiert werden dürfen.

Nur später hergestellte HRSt mit den patentierten Eigenschaften können eine Patentverletzung darstellen, also erst nach dem 26.Mai 1925 in Verkehr gebrachte Handrollstempel von fremder Seite.

Wir hatten vor einiger Zeit in der Firma eine Schulung in Patentrecht. Da hieß es, wenn das Produkt mit den zu patentierenden Eigenschaften 1x an Kunden verkauft (ausgeliefert) ist, wäre es zu spät für eine Patenteinreichung, da das Produkt somit bereits „öffentlich“ und allgemein zugänglich wäre!

Das bedeutet: Breusch konnte vor Patenteinreichung eigentlich keine Handrollstempel verkaufen, höchstens welche bauen und der Reichspost zu Versuchen überlassen.

Spekulation: Aber vielleicht wurden von Breusch bereits zuvor welche verkauft. Klüssendorf wußte dies und nutzte dies für einen guten Deal aus. Klüssendorf hatte dann den Vorteil, dass es andere Wettbewerber nicht nachbauen durften. Vorausgesetzt niemand sonst wusste davon. Aber alles nur Spekulation.

Viele Grüße
Bernhard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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