@ Pete
[#38]Hallo Pete,
die Beschreibung des zweiten gezeigten Beleges ist hinsichtlich der Frankatur nicht ganz korrekt. Die Frankatur ist keine
Internetmarke, sondern vielmehr eine
Produktmarke. Jürgen hat in
[#50] die ersten Produktmarken für Postzustellungsaufträge gezeigt. Hier ist ein weiteres Beispiel für einen solchen Beleg:
Es gab zur selben Zeit auch eine Internetmarke für Postzustellungsaufträge, die in der eFiliale erstellt werden konnte. Der einzige Unterschied ist die Schreibweise der URL in normalen (nicht kursiven) Buchstaben.
Seit dem 1.7.2018 lassen sich
Produktmarken und
Internetmarken für Postzustellungsaufträge leichter unterscheiden, nämlich durch die Kennung
PM bzw.
IM vor einem Datum, welches sich zudem im Format unterscheidet. Hier sind entsprechende Beispiele:
Postzustellungsauftrag mit
Produktmarke PM 09.18
Postzustellungsauftrag mit
Internetmarke IM 30.01.19
Diese Internetmarke habe ich als Typ 2a-PZ-3 erfasst [1].
Viele Grüße
Michael
[1]
http://www.bund-sammlung.de/IM_Typen.htm#PZ