Thema: Schweiz Dauerserie Sitzende Helvetia Ausgabe 1854 ff (Strubel)
SH-Sammler Am: 01.08.2019 17:55:37 Gelesen: 80177# 210@  
@ briefmarkenwirbler24 [#208]
@ Heinz 7 [#209]

Hallo Sammlerfreunde,

ein kleiner, hübsch anzuschauender Brief ist mir über den Weg gelaufen. Allerdings gibt es hier eine Unklarheit, welche ich versuche, zu erklären.
Aber erst einmal Bild und Beschreibung:

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Brieflein mit Strubel 22 D (neu 22 B3, mit schwarzem Seidenfaden) vom 27. Nov. 1857, geschrieben von einer Frau an ihren Bruder J. Wildberger, Kaufmann, zum Rotenstein, in Schaffhausen. Rückseitig abgeschlagen ist der Distributionsstempel D.1 vom 28.11, ein Stempel, welcher noch aus der Zeit der Thurn & Taxis Post stammt.

Taxierung: 5 Rappen für einen einfachen Brief im Briefkreis 1 (bis 9,6 km resp. 2 Wegstunden).

Wir wissen, dass die Taxen bis 1862 abhängig waren von der Distanz “entlang der Fahrstrasse”. Die Distanz von Neunkirch nach Schaffhausen war in schnurgerader Linie 10.1 km, also mehr als dem Briefkreis 1 zugestanden wurde. Eine Falschtaxierung kann ich jedoch ausschliessen. Ich kenne 5 solche Briefe mit der 5 Rappen Taxe.

Nur wenigen Leuten ist bekannt, dass die Postablage in Neunkirch damals ausserhalb des Kleinstädtchens lag. Das ergab eine Wegverkürzung in Richtung Schaffhausen um ca. 300 Meter. Wenn man das Schaffhauser Postamt an die äussere Stadtmauer verlegt, sind es aber immer noch genau 9.6 km in gerader Linie. Die Fahrstrasse ist nicht unbedingt kurvenreich, aber so gerade war sie auch wieder nicht. Ich gehe davon aus, dass man hier ein Auge zugedrückt hat oder aber man hat die Zeit von 2 (Weg)-Stunden als Basis zur Taxberechnung genommen. Auf jeden Fall hatte man, um 5 Rappen zu sparen, die Distanz sehr spitz gerechnet

meint SH-Sammler
Hanspeter
 
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