Thema: Klaus Veuskens Auktionen: Klare Lesbarkeit aller Auktionslose
Richard Am: 04.08.2019 09:07:23 Gelesen: 3424# 9@  
@ olli0816 [#2]

Zu der "Abrechnung eines deutschen Auktionshauses", gemeint war Rauhut und Kruschel aus Mülheim, hat sich dessen Geschäftsführer Harald Hauhut, der auch Präsident des Auktionatorenverbands BDB ist, per Mail gemeldet.

Die Veröffentlichung der Mail erfolgt mit Erlaubnis von Oliver und Harald Rauhut.

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Sehr geehrter Herr Miller,

Danke für Ihre E-Mail und die Fragestellung, ob die von uns versandten Rechnungen den steuerlichen Anforderungen genügen. Internet-Foren sind zweifelsohne hierzu keine Bereicherung, weil sich immer irgendwelche Schwätzer melden, die meinen, alles besser zu wissen, aber keine Ahnung haben! Die Rechnungslegung ist von unserer Steuerberaterin empfohlen und steuerprüfungs-bewährt. Da einzig und allein meine Steuerberaterin für Ihre Vorgaben haftet, habe ich natürlich ihre Empfehlungen umgesetzt.

Die Rechnung ist auch klar strukturiert; zum einen die dem einzelnen Los zuzuordnenden Zuschläge, dann separat die weiteren Kosten Provision, Losgebühr, Porto. Dies wird summarisch zusammengefasst, um dem Kunden den Betrag anzuzeigen, der letztlich dem Auktionator verbleibt. Die nur auf die Nebenkosten anfallende Mehrwertsteuer wird zum Schluss ausgewiesen und zu der Zwischensumme hinzuaddiert. Als Endsumme erscheint der Brutto- Rechnungsbetrag. Dies alles ist klar strukturiert, wird im übrigen in dieser Form nicht zu Unrecht von 90% meiner Kollegen so gehandhabt und ist nicht zu beanstanden. Entscheidend in diesem Zusammenhang für die steuerrechtliche Beurteilung sind die zugrunde liegenden Versteigerungsbedingungen, in denen der versteigererrechtliche und somit steuerrechtliche Status klar definiert erst ist („in eigenem Namen und für fremde Rechnung", oder „in fremden Namen und für fremde Rechnung").

Hinsichtlich der weiteren Beschreibung von Auktionslosen auf der Rechnung kann ich für mein Haus sagen, dass wir dies bewusst nicht machen. Die Sammellose sind mit Beschreibungen etikettiert und klar nachvollziehbar, bei den Einzellose sieht der Käufer, was er ersteigert hat. Alle von uns für klassische Lose verwendete Folien/Hüllen sind im übrigen für diese geeignet, dies kostet uns für einen Brief z.B. 70 Cent und viel mehr als die Billigfolien!

Steuerrechtlich ist die Angabe der Losnummer völlig ausreichend, weil - weltweit - sich eine Auktionsposition immer über die Losnummer definiert, die im Einzelfall bei einer Betriebsprüfung inhaltlich über den entsprechenden Auktionskatalog nachvollziehbar ist. Im übrigen: wenn ein Kunde 30 oder 40 Lose ersteigert hat, leidet die Lesbarkeit der Rechnung extrem.

Ich hoffe, diese ausführlichen Erklärungen helfen Ihnen weiter, eine schöne Woche noch und weiter viel Spaß an der Philatelie.

Mit freundlichen Grüssen
Harald Rauhut
 
Quelle: www.philaseiten.de
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