Thema: (?) (47) Belege Frankreich in die Schweiz und Schweiz nach Frankreich
briefmarkenwirbler24 Am: 06.08.2019 12:56:59 Gelesen: 13732# 46@  
@ briefmarkenwirbler24 [#30]
@ bayern klassisch [#31]
@ SH-Sammler [#32]

Hallo zusammen,

der Brief ist noch nicht gänzlich geklärt gewesen, daher habe ich noch einen Sammlerfreund um Hilfe gebeten.

Seine Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten:

"Briefe von Frankreich oder nach Frankreich die ungenügend frankiert waren, hatte man sowohl in der Schweiz wie aus der Schweiz (in Frankreich) nach dem 1. Postvertrag (in Kraft ab 1.Juli 1850 - 30.Sept.1865) wie folgt austaxiert!
Es wurde immer die volle Taxe berechnet ohne Abzug der geklebten Gebühr!! Beispiel: Der Brief wäre mit frz. Franc 1.20 zu frankieren gewesen und er war nur mit Fr. 1.15 frankiert, dann hatte der Empfänger in der Schweiz die volle Gebühr Fr. 1.20 zu bezahlen, ohne Anrechnung der geklebten Taxe!!

Erst ab 1.10.1865 (dem 2.PV mit Frankreich) wurde der Brief mit der vollen Taxe belastet unter Abzug der geklebten Gebühr! Der Brief von Dir aus dem Jahr 1858 zeigt die 20 Centimes Frankatur, wäre aber mit 35 Centimes zu frankieren gewesen. Die Marke hatte also keinerlei Frankaturkraft! Der Schweizer Adressat bezahlte demzufolge 35 Rp. Nachporto!


@ briefmarkenwirbler24 [#36]

"Wäre es rein theoretisch möglich gewesen, dass der Brief aufgrund seiner Unterfrankatur als komplett unfrankiert behandelt wurde eben ohne Abzug der verklebten Marke, sodass der Empfänger das volle Porto hat zahlen müssen?"


Dann lag ich mit der Vermutung doch richtig und kann den Brief nun ablegen.

Liebe Grüße,

Kevin


 
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