Thema: Nachgebühr bei Portopflichtigen Dienstsachen
ligneN Am: 18.08.2019 18:45:55 Gelesen: 5047# 2@  
Das ging alles seinen geregelten Gang.

Ihre Anspielungen auf Zauberei / Inkompetenz seitens der Post oder des Amin. sind nicht nachvollziehbar.

Post von Diplomaten inkl. angeschlossenem Verkehr gelangte per Kurier ins Außenministeriums. Der Kurier begleitete selbst. Später genügten dann auch Kurierbeutel, die dem LH-Kapitän überreicht wurden. Im näheren Europa konnte das auch die Bahn sein.

Status "diplomatische Vertretung": Eine Botschaft war das noch nicht, dazu wurde sie erst wieder im Juli 1953.

Nach der Ankunft der Beutel beim AMin:

1. interner amtlicher Schriftverkehr wird entnommen;
2. Post an Außenstehende wird sortiert in:

- Privatpost, wird frankiert und dem Abs. berechnet (Pauschabrechnung). Später gab es Freistempler mit getarnter Postfachadresse Bonn.
- bei Dienstsachen wurde ganz normal zwischen gebührenfreien und gebührenpflichtigen unterschieden.

Gebührenpflichtige Dienstsachen waren definiert als solche, die vorwiegend im Interesse des Empfängers seien. Die mußte der Empfänger bezahlen. Aber lediglich den einfachen Portobetrag, es war ja keine Strafgebühr (Postgebührengesetz vom 19.12.1921). Galt unverändert bis 1964.

Neben dem Stempel "Portopflichtige Dienstsache" war der Abschlag des Dienstsiegels verpflichtend, um den Charakter der P.D. zu bestätigen. Damit wurde auch gegenüber der Post dargestellt, daß nur der einfache Fehlbetrag fällig war. Das geschah im vorliegenden Fall also bereits in Bonn.

Soweit mir bekannt, wurden auf Dienstsachen die 2 Pf. für die Notopfermarke (1948/56 auf allen Inlandspostsendungen verpflichtend) wegen des damit verbunden Verwaltungsaufwands (Buchungen)grundsätzlich nicht berechnet. Habe auch noch nie einen Dienstbeleg mit Notopfermarke gesehen, wo das gemacht wurde. Die 2 Pfg. Notopfer hat daher wohl mit den zusätzlich zum Briefporto verlangten 6 Pfg. nichts zu tun.

Den Betrag von 6 Pfg. kann ich nicht mit Nachweis deuten.

Da der Betrag zusätzlich zum Porto von 0,20 aufgeführt wird (also nicht summarisch "0,26"), handelt es sich womöglich gar nicht um eine Postgebühr. Vielleicht um eine Stempelgebühr für amtliche Leistung, z.B. Legalisationsgebühr/Beglaubigung. Man mag einwenden - was wäre 1952 so billig gewesen? Evtl. nur ein Restbetrag. Ohne das einliegende Schreiben kaum nachvollziehbar.

Aber vielleicht kommt ja Hilfe von wirklichen Nachgebührkennern.
 
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