Thema: Deutsches Reich Retourbriefe - Geschlossene Briefe nicht zulässig
volkimal Am: 22.08.2019 00:49:47 Gelesen: 4024# 7@  
Hallo Dieter,

auf der Vorderseite steht: "Brief wurde mir heute von Deutschland wieder zugesandt. Mama ??? möchte(?) gerne diesen Brief lesen. Lege diesen deinem nächsten Brief bei. Es scheint, als wenn der Brief auf der Post geöffnet wurde."

Auf der Rückseite wurde handschriftlich vermerkt: "Adr. von Osterstr. 79 unbekannt verz." Der Rest sind Unterschiften.

Ich weiß nicht, wieso der Brief geöffnet worden sein soll. Nach meiner Meinung ist er einfach zurückgeschickt worden. Da auf der Rückseite der Absender stand gab es auch keinen Grund, den Brief zu öffnen.

Viele Grüße
Volkmar
 
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