@ London-Dieter
[#67] Lagern Pakete aus Gründen, die die Post nicht zu vertreten hat, so ist für Abholerpakete vom 3. Werktag nach dem Eingang des Pakets, bei zuzustellenden Paketen ab dem 1. Werktag nach dem ersten Zustellversuch an bis zum Tage vor Aushändigung eine tägliche Lagergebühr, unter Berücksichtigung einer Höchstgebühr, zu zahlen.03.1931
täglich 10 Pfennig
Höchstsatz 200 Pfennig
03.1946
täglich 20 Pfennig
Höchstsatz 400 Pfennig
01.09.1948
täglich 15 Pfennig
Höchstsatz 300 Pfennig
01.07.1954
täglich 20 Pfennig
Höchstsatz 400 Pfennig
Seit 1963 wird die Gebühr nicht mehr erhoben.
Quelle: Postbuch 1945-1992 von Werner Steven - Seite 36