Thema: Postkrieg DDR/Bundesrepublik: Belege ab den 1960er Jahren
Altmerker Am: 22.08.2019 10:26:10 Gelesen: 20508# 42@  
Um ein Beispiel zu geben, erlaubte Artikel 28 der Convention von Wien 1964 einem Mitglied, unter gewissen Bedingungen (Einfuhr- und Handelsverbot, gefährliche Güter, lebendige Tiere usw.) Sendungen nicht befördern zu müssen. Dieser Artikel, und zwar sein Absatz 1 (d.), wurde auch benutzt, Sendungen mit beanstandeten Postwertzeichen nicht zu befördern. Artikel 28 Absatz 1 (d) lautet:

"Verbote:

1. Die Versendung der nachstehend aufgeführten Gegenstände ist verboten:
Gegenstände, deren Einfuhr oder Umlauf im Bestimmungsland verboten ist..."
Ich denke, um die abgebildeten Pferde geht es nicht. Aber ob das Flugzeug so anstößig ist ...

http://www.postkrieg.info/content/upu.php
 
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