Thema: Zustellungsform "Eigenhändig"
quinte Am: 22.08.2019 22:41:32 Gelesen: 1963# 4@  
@ London-Dieter [#3]

Zur Ergänzung von @ umdhlebe [#2] und der Überschrift entsprechend:

"Eigenhändig" gibt es in Deutschland HEUTE noch, ist im Michel-Spezial bei den Gebühren ab 1945 aufgeführt, gilt jedoch nur in Verbindung von Einschreiben, Wertbriefen und Paketen - heißt: die Sendung MUSS EIGENHÄNDIG dem in der Anschrift vermerkten Empfänger ausgehändigt werden - bei Postvollmacht nur, wenn diese auch speziell für EIGENHÄNDIG ausgestellt wurde! - Dafür ist dann auch die z.B. Einschreibgebühr doppelt fällig!

Auch ins Ausland, aber nicht nach allen Ländern möglich.
 
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