Thema: Nachgebühr bei Portopflichtigen Dienstsachen
skribent Am: 23.08.2019 14:32:49 Gelesen: 4809# 8@  
Zu diesem Thema kann ich einen schönen Beleg beisteuern.



Dieser hochoffizielle Brief vom Amtsgericht Wennigsen soll in Empelde den Herrn Wilhelm Arendt erreichen. Der Gerichtsbote bringt die tägliche Ausgangspost am 16. Juni 1952 kurz vor Dienstschluss zum Postamt Wennigsen. Die 1. Abstempelung misslingt, die 2. ist dann sauberer.

Nach der Feststellung, dass die Dienstsache portopflichtig ist, wird ein Nachgebühr-Stempel zugefügt.



Der Brief kann in Empelde nicht zugestellt werden, weil der Empfänger unbekannt verzogen ist.

Stempel "Zurück" und "Nachgebühr" abgeschlagen, Nachgebühr deklariert und zurück nach Wennigsen zum Amtsgericht. Und dort bezahlt die Nachgebühr genau die richtige Stelle, nämlich das Amtsgericht. Oder?

MfG >Franz<
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/13145
https://www.philaseiten.de/beitrag/209861