Thema: Ebay: Sendung nicht angekommen, Verkäufer nicht zu ermitteln - was kann ich tun ?
drmoeller_neuss Am: 27.08.2019 10:58:37 Gelesen: 14020# 9@  
Hast Du Deinem Zusteller die Erlaubnis gegeben, Pakete auch im Hausflur oder im Briefkasten abzulegen? Dann hast Du an dieser Stelle Pech gehabt, wenn das Paket geklaut wurde.

Ansonsten dürfen Frachtsendungen nur gegen Unterschrift ausgeliefert werden. Dein Briefkasten wird kaum in der Lage sein, zu unterschreiben. :)

Und wenn überhaupt, dann muss die Sendung vollständig in den Briefkasten hineinpassen. Das wird in Deinem Fall wohl auszuschliessen sein.

Mein Vorschlag: Schreibe per Einschreiben den Verkäufer an. Dann weisst Du erst einmal, ob es die Adresse überhaupt gibt. Bleibe freundlich, schliesslich hat der Verkäufer nichts falsch gemacht, bzw. Du kannst ihm das nicht nachweisen. Er hat aber eine Mitwirkungspflicht. So viel Aufwand ist ein Nachforschungsauftrag nicht. Der Verkäufer kann Dir aber auch eine Abtretungserklärung für diesen Fall zukommen lassen. Informiere Deinen Verkäufer über die Gegebenheiten, zum Beispiel ein Foto Deines Briefkastens, dass dort ein Paket gar nicht hineinpasst.

Unabhängig solltest Du bei ebay einen Käuferschutzfall aufmachen, da Du ja die Sendung wirklich nicht bekommen hast.

Hier sind die AGBs von DHL Paket/Express National:

https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-022017.pdf

4 Leistungen der DHL

(1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger ab. DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte in Einzelvereinbarungen oder in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt ist. DHL ist es unter Berücksichtigung der Interessen des Ab-senders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.

(2) DHL nimmt die Ablieferung („Zustellung“) durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten („Empfangsbevollmächtigter“) vor. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person („Empfangsbeauftragter“) zugestellt werden. Satz 1 und Satz 2 gelten nur, soweit für DHL Paket nichts Anderweitiges, wie z. B. Lagerung in einer Filiale/Paketshop, Nachsendung, Zustellung durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine DHL Packstation, mit dem Empfänger bzw. Empfangsbeauftrag-ten vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende Weisung erteilt hat. Sendungen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern sind und Express-Sendungen mit dem Service Transport-versicherung 25.000,- Euro werden außer dem Empfänger selbst nur einem von ihm hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Sendungen, die mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind, werden nur an den Empfänger persönlich gegen besondere Identifikation ausgehändigt. Der Express-Brief ohne die Services Eigenhändig, Zustellung gegen Unterschrift und/oder Transportversicherung kann auch durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Einrichtung am Bestimmungsort (Hausbriefkasten), nicht jedoch in ein Postfach abgeliefert werden.
(3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendungen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern und/oder mit einer Identitäts- und/oder Altersprüfung verbunden sind und nicht für Express-Sendungen mit dem Service Transportversicherung 25.000,- Euro und Express Briefe mit dem Service Transportversicherung 2.500,- Euro. Ersatzempfänger sind.

1. Angehörige des Empfängers
2. andere, auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen sowie
3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern
– den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind;

– DHL den Empfänger unverzüglich mittels physischer oder elektronischer Mitteilung (z. B. Benachrichtigungskarte, E-Mail) an die dafür von ihm vorgesehene Empfangseinrichtung (Hausbriefkasten bzw. elektronisches Postfach) über die Sendungen und die Person des Ersatzempfängers (Name und Anschrift des Hausbewohners bzw. Nachbarn) informiert;

– der Absender – soweit zulässig – keine entgegenstehende Weisung erteilt und auch der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung nicht untersagt hat.


Weitere Informationen hier:

https://www.paketda.de/recht/abstellerlaubnis.php
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/13173
https://www.philaseiten.de/beitrag/210098