Thema: Belege aus der eigenen Familiengeschichte
Baber Am: 01.09.2019 17:00:21 Gelesen: 141919# 234@  
@ fogerty [#219]

Hallo Ivo,

in Kriegszeiten vertraut man niemandem auch nicht den sog. Verbündeten.

Der Nachrichtenverkehr wurde am 9. April 1940 in der „Verordnung über den Nachrichtenverkehr“ neu geregelt. Auszug der wichtigen Bestimmungen: „§ 1 Als Nachrichtenverkehr im Sinne dieser Verordnung ist u. a. anzusehen: Briefe, Drucksachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Mischsendungen, Zeitungen, Maternbriefe, Postanweisungen, Briefe vom und zum Postscheckamt, Päckchen und Paketsendungen; der Brieftaubenverkehr. § 2 Der unmittelbare und mittelbare Nachrichtenverkehr mit dem feindlichen Ausland ist verboten. § 5 Der Nachrichtenverkehr mit dem nichtfeindlichen Ausland ist grundsätzlich zulässig. Es dürfen jedoch keine Nachrichten über die militärische, wirtschaftliche oder politische Lage übermittelt werden und keine Ansichtspostkarten, Blindenschrift, Sachaufgaben, Kreuzwort- und andere Rätsel sowie gefütterte Umschläge verschickt werden. Inlandsnachrichtenverkehr § 9 Der Inlandsnachrichtenverkehr kann aus Gründen der Kriegsführung durch das Oberkommando der Wehrmacht Beschränkungen oder Auflagen unterworfen werden. § 11 Der Nachrichtenverkehr des Deutschen Roten Kreuzes sowie der Kriegsgefangenen und Internierten ist durch besondere Bestimmung geregelt.“

Deine Postkarte war wohl in einem Brief, da sie keine Marke trägt. Warum ist sie aber in Vilshofen in Bayern gestempelt?

Fettdruck hervorgehoben von mir.

Gruß
Bernd
 
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