Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
doktorstamp Am: 01.11.2009 10:30:17 Gelesen: 4761505# 17@  
@ siegfried spiegel [#15]

Lieber Siegfried

Bei den meisten Paketkarten kann man die Portogerechtheit annehmen. Es sei denn der Postler habe sich verrechnet, was manchmal vorkommt (Entfernung, sehr selten übers Gewicht). **

Aus dem Infla-Bücherei ist ein Buch von Oechsner erhältlich, darin werden die Postgebühren von 1906 bis 1923 wiedergegeben.

Lediglich muß man um dies, die Richtigkeit festzustellen, die Entfernung vom Aufgabeort zum Empfangsort wissen. Natürlich gibt es Sonderregelungen, sprich Ausnahmen, wie Grenzverkehr und nahe aneinander liegende Orte z.B.

Die Zusatzleistungen sind überwiegend mit denen des Briefverkehrs in Einklang zu bringen. An dieser Stelle sei auf die Vorzollung hingewiesen, welche bei einigen Paketkarten zu sehen ist, diese Vorzollung ist landesbedingt.

** In der Nachkriegszeit als der Paketdienst wiederzugelassen wurde, sind "Verrechnung" der Gebühren relativ häufig, dies ist in meinen Augen auf zweierlei zurückzuführen; erstens Mangel an Fachpersonal, und zweitens da viele Brücken zerstört oder stark beschädigt waren und daher nicht befahrbar, müßten Pakete oft auf Umwege gebracht was mit zusätzlichen Kosten verbunden war. Letzteres ist auch der Grund warum manche Orte nicht über Ampost-Marken verfügten.

mfG

Nigel
 
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