Thema: Fälschungen zum Schaden der Post in Deutschland seit der Euroeinführung
drmoeller_neuss Am: 27.09.2019 08:47:53 Gelesen: 86277# 75@  
@ Journalist [#74]

Da der Vertreiber alle Betrogenen entschädigt hatte und der Post so auch kein Schaden entstanden ist, wurde er freigesprochen.

Das kann ich so nicht nachvollziehen. In Deutschland ist auch der versuchte Betrug strafbar (siehe § 263 Absatz 2 StGB). Oder scheut die Post den Rechtsweg?
 
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