Luftpostbrief bis 10g von Zofingen nach Ganderbal / Kashmir (Britisch Indien) Aufgabe 25. August 1934.
Der Brief ist gemäss Gebührenverordnung vom 1.10.1924 – 28.02.1948 sowie der Luftpostgebührenverordnung vom 1.01.1932 - 30.04.1935 korrekt frankiert:
Brief Ausland bis 20 g = 30 Rappen
Luftpostgebühr Indien bis 10 g = 70 Rappen ergibt 100 Rappen = 1 FR
Frankatur: 1x Mi Nr. 191z
Der Brief erreichte Ganderbal am 2. September 1934 von wo aus er nach Srinagar weitergeleitet wurde und dort am 3. September 1934 eintraf. Die Bedeutung des Kastenstempels KARACHI / CANCELLED / 30. AUG.34 ist mir nicht ganz klar, könnte aber ein Hinweis sein, dass ab Karachi keine weitere Luftpostbeförderung des Briefes mehr erfolgt.
Grüsse aus der Schweiz
Jacques