Thema: Bund Dauerserie Sehenswürdigkeiten
Henry Am: 06.11.2009 09:06:59 Gelesen: 154265# 13@  
@ Martinus [#12]

Hallo Martinus,

worin besteht die Übergröße? In den neueren Postgebührenheften der DPAG ist Übergröße nur bei Überschreiten der Höchstmaße für Maxibriefe zu entrichten. Ein solches Übermaß kann ich aus deinem Scan nicht erkennen.

Zum Zeitpunkt des Versands Deines Briefes 1989 galten die Gebühren gem. Postgebührenheft Stand 01.07.1982. In dieser Broschüre gibt es keinerlei Übergrößengebühr, auch noch nicht in den späteren.

Als Höchstmaß für Briefe galt: Länge 60 cm, Breite 30 cm, Höhe 15 cm. Woher hast Du bitte diese Gebührenangabe?

Henry
 
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