Thema: BDPh Einzelmitglieder
nagel.d Am: 14.10.2019 14:22:05 Gelesen: 3930# 12@  
@ DL8AAM [#11]

Thomas, das Grundübel liegt darin, daß die Satzung geändert wurde zum Nachteil der Einzelmitglieder und dann aber mit Hinweis auf den Datenschutz keine Daten herausgegeben werden. Und wie der Verein selbst vorgegeben hat, hat dieser ca 2.500 Einzelmitglieder, und da kann ich mir nicht vorstellen, daß alle der Weitergabe widersprochen haben und auch keine Erklärung abgegeben haben, da werden sich ja mehr als 20 Mitglieder finden.

Facebook ist ein öffentliches Medium (wenn ich mich nicht irre) und wenn da in der entsprechenden Gruppe unter Hinweis auf die Satzung, die ja der Vorstand selbst zur Änderung und Abstimmung gebracht hat, ein Aufruf gestartet wird, sollte der Vorstand dies zur Kenntnis nehmen. Denn dort steht jedem dann frei seine Daten weiter zu geben, die dann nur für diese interne Zwecke in welcher Form auch immer gespeichert werden.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/13299
https://www.philaseiten.de/beitrag/213057