Hallo zusammen,
heute einmal Zollbehandlung von zwei Sendungen, die jeweils nach 547 30 Nachod (1) auf den Weg gebracht wurden und doch einen inzwischen eingetretenen Staatswechsel (2) dokumentieren. Außerdem wird in den Absenderstempeln die Umstellung von vier- auf fünfstellige PLZ bei uns sichtbar.
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Der erste Beleg wurde von 5483 BAD NEUENAHR-AHRWEILER 2 am 09. 9.1991 als Päckchen von der Firma REKOFA mit AFS gestartet. Mit 12 DM freigemacht, verkündet der Adressaufkleber außerdem, daß es sich um SAMPLES OF NO COMMERCIAL VALUE (PROBEN OHNE HANDELSWERT) handelt. Wohl sicherheitshalber wurde aber auch das
Zoll-Label C 1 aufgebracht. Da es sich hier um kostenlos überlassene Kohlebürsten handelt, wurde die zollfreie Einfuhr rückseitig mit einem tschechischen Zollstempel
BEZE CLA (zollfrei) bestätigt. Ob der weitere Stempelinhalt R-5 personen- oder ortsbezogen ist, ist mir nicht bekannt.
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Der zweite Beleg wurde von der Firma KAVAN mit AFS am 10.3.1994 über das Postamt 90409 NÜRNBERG 12 gestartet. Der Inhalt dieses Musterklammerbeutels ist miur nicht bekannt. Jedenfalls schien dem Absender hier keine zolltechnische Deklarierung erforderlich, denn ein entsprechendes Zoll-Label ist nicht vorhanden. Gleichwohl wurde diese Sendung in der nunmehr Tschechischen Republik ausweislich der rückseitigen Stempel zolltechnisch behandelt. Entscheidend letztlich auch hier die Bestätigung der zollfreien Einfuhr:
BEZE CLA -3-. Neben einem weiteren Postamtsstempel von 530 02 PARDUBICE findet sich eine weiterer Datumsstempel in dem mit HRADEC KRÁLOVÉ die Region in Erscheinung tritt. Bedeutung des letzteren Stempels ist mir ebenfalls unbekannt.
Ob sich hier wohl ein Experte findet, der die fraglichen Stempel deuten kann fragt sich
Edwin
https://de.wikipedia.org/wiki/Náchod
https://de.wikipedia.org/wiki/Tschechoslowakei