Thema: Marken bestimmen: Japan Steuermarken
ragiko Am: 22.10.2019 04:46:13 Gelesen: 5667# 10@  
Ja, es ist keine Briefmarke, sondern die Gebührenmarke für eine Dienstleistung der staatlichen Justiz. In Japan wurden (und werden) Gebühren für staatliche Dienstleistungen (Ausweis beantragen, Führerschein verlängern lassen, Wohnsitz ändern usw.) aller Ämter und Behörden nicht in bar entrichtet, sondern man muss für den entsprechenden Betrag am Schalter Gebührenmarken kaufen und auf den Antrag kleben. Diese werden mit dem Dienststempel entwertet.

Sie sind nicht postalischer Natur, sondern fiskalisch. Das abgebildete Stück stellt die Justitia dar, die Inschrift lautet "Regierung von Großjapan - Gebührenmarke für Gerichtsverhandlungen - 10 sen". Der Kastenstempel lautet "Entwertungsstempel des Amtsgerichts". Die beiden runden Halbstempel oben und unten sind sogenannte Wari-In (Anbindestempel), die halb auf der Marke, halb auf dem Formular zu sehen sein müssen; damit wird die Marke auf das Formular "angebunden".

Es existieren auch entsprechende Gebührenmarken für Steuern (auf Seide, Tabak, Alkoholika usw.), die auf Rechnungen und Lieferscheinen aufgeklebt werden, das Feld ist sehr weit gefächert. Gebührenmarken wurden früher für jeden Bereich getrennt verausgabt. Heute sind sie vereinheitlicht und gelten für alle amtlichen Gebühren. Allerdings geben die Präfekturen für Präfekturalbehörden eigene Gebührenmarken aus.

Sammler von Gebührenmarken gibt es nur wenige, auch einen Katalog, aber der erscheint wegen geringer Nachfrage nur alle Jubeljahre. Entsprechend billig sind gebrauchte Gebührenmarken. Selbst ältere wie das abgebildete Stück sind so gut wie wertlos, sie finden sich am Rand beinahe jeder Sammlung als "nicht identifizierbar" oder "nicht im Katalog zu finden". Die braune Justizgebührenmarke zu 10 sen ist eine der häufigsten Gebührenmarken überhaupt.
Sammler von Gebührenmarken suchen postfrische größere Einheiten, Specimen-Aufdrucke und Gebührenmarken aus den besetzten Gebieten der Kriegszeiten oder Erdbeben-Notausgaben 1923/24.

Das System der amtlichen Gebührenmarken wurde ursprünglich dazu eingeführt, das Umleiten eventuell überhöht angesetzter Gebühren in die Taschen der Beamten zu verhindern, eine Anti-Korruptionsmaßnahme.

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