Thema: (?) (30) Realauktionen: Dokumentation von Fälschungen und unzulässigen Angeboten
bovi11 Am: 22.10.2019 20:31:19 Gelesen: 13285# 22@  
@ olli0816 [#21]

Einen Auktionator namentlich zu benennen, der auf einen Hinweis das fragliche Los zurückzieht, ist unangemessen.

Ein Anbieter, der sich jedoch resistent verhält, der sollte auch öffentlich seine Missetaten lesen können. Das kann durchaus auch einen (wünschenswerten) erzieherischen Effekt haben.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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