Thema: Deutsche Lokalausgaben 1945: sammie122014, der Fälschungsanbieter
bovi11 Am: 05.11.2019 08:44:56 Gelesen: 1770# 4@  
@ wessi1111 [#3]

Im Wettbewerbsrecht kommt es immer darauf an, wie der typische Verbraucher eine Werbung oder Aussage versteht. Ähnlich wird man das hier auslegen müssen.

Wird eine tatsächlich nicht existierende Marke so dargestellt, als gäbe es eine solche (im Original), ist diese zu behandeln wie eine gefälschte oder verfälschte Marke.
 
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