@ wessi1111
[#3]Im Wettbewerbsrecht kommt es immer darauf an, wie der typische Verbraucher eine Werbung oder Aussage versteht. Ähnlich wird man das hier auslegen müssen.
Wird eine tatsächlich nicht existierende Marke so dargestellt, als gäbe es eine solche (im Original), ist diese zu behandeln wie eine gefälschte oder verfälschte Marke.